Mutationen

Adressänderungen müssen bei PUBLICA oder comPlan und Swisscom gemeldet werden.  
comPlan
Stadtbachstrasse 36

3012 Bern
Telefon: +41-58-221 67 41
admin.complan@swisscom.com 

PUBLICA
Pensionskasse des Bundes PUBLICA  
Eigerstrasse 57
Postfach
3000 Bern 23
Telefon: +41-31-378 81 81
info.publica@publica.ch

Katharina Voegeli-Trinkler                                                                                 WORKLINK AG                                                    Group Human Resources
Employability & Placement
Laupenstrasse 6
3008 Bern
Telefon +41-58-224 53 46 Mobile  +41-79-766 36 48                                     katharina.voegeli-trinkler@worklink.ch

Todesfall
Beim Tod eines Rentenbezügers oder einer Rentenbezügerin haben die Hinterbliebenen die Pflicht, PUBLICA oder comPlan Meldung zu erstatten.
In der Regel genügen dabei die Beilage einer Kopie der Todesurkunde, einer Kopie des Familienbüchleins und die Angabe der Bankverbindung sowie die Angaben zur Kontaktperson. Werden die Pensionskassen nicht über den Todesfall eines ihrer Mitglieder informiert, wird die Rente weiter ausbezahlt. Dies wird dann aber über kurz oder lang zu Rückforderungen führen.